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Von wegen zuckerkrank – ein Blog über glückliches Leben, leckere Ernährung und Sport mit Typ-1-Diabetes

Neulich beim Diadoc: Demnächst gibt es andere Teststreifen…

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Bei meinem letzten Besuch beim Diabetologen gab es eine schlechte Nachricht für mich: Die Praxis kann mir künftig nicht mehr meine gewohnten Teststreifen verordnen, weil sie zu teuer sind. Und das, obwohl ich dank des aus eigener Tasche finanzierten Freestyle Libre nur noch etwa 30 Teststreifen im Monat benötige (statt rund 200 Stück in Vor-Libre-Zeiten).

Seit meiner Diabetes-Diagnose im März 2010 nutze ich das AccuChek Mobile mit seinen Testkasseten à 50 Teststreifen. Ich mag es, weil ich mit diesem Gerät nicht viele verschiedene Komponenten (Messgerät, Lanzette, kleine Dose mit Teststreifen) einzeln hervorkramen und vor mir aufbauen muss, sondern alles in einem Gerät habe. Sehr praktisch. Ich finde es auch gut, dass ich nur alle 50 Tests einmal eine Kassette entsorgen muss und nicht nach jeder Messung einen Teststreifen – jeder Diabetiker kennt das, bei einzelnen Teststreifen fliegen die immer überall in der Wohnung herum, weil man sie ja gleich, gleich, bisschen später, na gut morgen endlich mal wegräumen will. Dummerweise sind die Testkassetten für das AccuChek Mobile aber auch etwas teurer die Teststreifen anderer Systeme.

Gefahrlos verschreibbar sind nur noch Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe B

Und genau deshalb können sie mir in der Praxis künftig nicht mehr verordnet werden. „Moment mal“, wird da mancher denken, „es heißt doch immer, dass mein Arzt mir alles verschreiben kann, das er für richtig hält. So viele Teststreifen, wie ich sie benötige, und von genau der Marke, die ich bevorzuge!“ Das stimmt einerseits, ja. Mein Arzt kann mir verschreiben, was immer er für medizinisch sinnvoll und geboten hält, schließlich kann ihm in seine Therapiefreiheit niemand hereinreden. Andererseits unterliegt er aber auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), wonach alle Leistungen für gesetzlich Versicherte wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig (unter Eingeweihten gern kurz „WANZ“ genannt) sein müssen. Und was als „wirtschaftlich“ gilt, wurde gerade erst vor einer Weile neu vereinbart: Nur Blutzuckerteststreifen aus der Preisgruppe B, die pro 100 Stück maximal 23,45 Euro netto kosten, können zulasten der Ersatzkassen verordnet werden, zu denen auch meine Techniker Krankenkasse gehört.

„Verordnen dürfen“ ist nicht dasselbe wie „nicht in Regress genommen werden“

Wenn mein Arzt mir nun Teststreifen verordnet, die teurer sind, dann kann die Krankenkasse im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung argumentieren, dass er sich nicht wirtschaftlich im Sinne des SGB V verhält und ihn in Regress nehmen. Dann muss er die Differenz zwischen dem Preis der günstigeren Teststreifen und dem der verordneten aus eigener Tasche bezahlen. Verständlich, dass er nicht scharf auf ein solches Regressrisiko ist und mir deshalb künftig nur noch kostengünstigere Teststreifen aufschreiben will. Er sagte zu mir: „Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse anrufen und fragen, ob Ihr Arzt Ihnen weiterhin die gewünschten Teststreifen verschreiben kann, dann wird Ihre Kasse Ihnen natürlich sagen, dass Ihr Arzt Verordnungsfreiheit genießt und sie sich da überhaupt nicht einmischen. Das stimmt auch. Doch wenn Sie Ihre Kasse fragen, ob sie Ihnen schriftlich bestätigen könnte, dass Ihr Arzt wegen dieser Verordnungen nicht in Regress genommen wird, dann werden sich die Sachbearbeiter der Krankenkasse hin- und herwinden und Ihnen genau so eine schriftliche Bestätigung eben nicht ausstellen.“ Sagte es und seufzte. Arztsein ist schon lange keine reine Freude mehr. Merke: „Verordnen dürfen“ und „nicht in Regress genommen werden“ sind zwei verschiedene paar Schuhe in unserem GKV-System!

Ich spare meiner Kasse Monat für Monat bares Geld

Ich bin meinem Diabetologen nicht böse, dass er mir künftig andere Teststreifen verschreiben mag. Genau genommen ist es für mich kein großes Drama, beispielsweise auf die Teststreifen „Freestyle Precision“ zu wechseln, mit denen man auch im Lesegerät des Freestyle Libre den Blutzucker messen kann. Dann müsste ich zwar separate Teststreifen mit mir herumtragen (die allerdings einzeln verpackt sind und daher nicht viel  Platz im Täschchen beanspruchen), aber dafür ein Gerät weniger. Vielleicht ohnehin keine schlechte Idee. Sauer bin ich trotzdem. Denn seit ich das Freestyle Libre nutze, teste ich im Schnitt nur noch einmal am Tag meinen Blutzucker. Meist kann ich mich auf die Gewebezuckermessung gut verlassen – der vom Libre ermittelte Durchschnittszuckerwert stimmt sogar immer ziemlich genau mit dem im Labor bestimmten HbA1C-Wert überein. Was will man mehr an Verlässlichkeit? Doch wie wir alle wissen, übernimmt die Techniker Krankenkasse seit einer Weile die Kosten für das Freestyle Libre nicht mehr. Ich bezahle das System aus eigener Tasche und spare der Kasse durch meinen auf ca. 30 Teststreifen gesunkenen monatlichen Verbrauch (von seinerzeit 200 Stück pro Monat) eine ganze Menge Geld. Und da soll es nicht möglich sein, mir für die paar unverzichtbaren Blutzuckermessungen meine gewohnten Teststreifen zuzubilligen?

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Nun ja, demnächst hat sich das Thema für mich vermutlich erledigt. Denn nachdem ich kürzlich von einem Mitarbeiter unserer hiesigen Niederlassung der DAK-Gesundheit erfahren habe, dass die DAK mir die Kosten für das Freestyle Libre vollständig erstatten würde (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10%), denke ich ersthaft über einen Kassenwechsel nach. Ich werde euch berichten, wie es damit vorangeht!

 

 

7 Kommentare zu “Neulich beim Diadoc: Demnächst gibt es andere Teststreifen…

  1. TK bedeutet Teuere Kasse…bin über 40 Jahre Mitglied, habe immer meinen Beitrag bezahlt, war 19 Jahre eaB für den Verein.
    Jetzt bekomme ich für mein Accu Check Mobile keine Testcassetten mehr verordnet. Undank ist der welten Lohn. Die TK ist einfach zu groß und Markt beherschend geworden. Der Ruhm ist denen in den Kopf gestiegen, auch beim Umgang mit den eigenen Beschäftigten. walter

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  2. Also meine TK bezahlt mir den Libre Sensor seit zwei Jahren ohne Probleme. sobald man Insulinpflichtig ist, ist das überhaupt kein Problem. Bin ich zwar nicht mehr, aber haben auch nie wieder nachgefragt. (Typ 2) nur leider kann ich den Klebstoff nicht mehr ab und bekomme Ausschlag der über 4 Wochen anhält, daher nutzt ihn meine Typ 1 Freundin, da sich die aok bis vor ein paar Wochen quer stellte den Libre zu bezahlen… da die aok ihn aber nun auch übernimmt, kann ich mein Abo kündigen.

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  5. Hey, ich bin auch bei der TK und hatte eine ähnliche Situation.
    Da sie mir ausnahmsweise bis mitte 2016 meine Libre-Sensoren übernommen hatten, (Normalerweise nutze ich das Aviva Expert) dachte ich dass es ja ganz praktisch sei wenn ich mir als Backup eine Packung Precision Messstreifen verschreiben lasse um eben nicht zwei unterschiedliche Messgeräte mitschleppen zu müssen und sämtliche Werte in einem drin zu haben.
    Wie es sich herausgestellt hatte, war genau das ein Problem für meine Diabetologin. Die Precision Streifen waren (zumindest im letzen Quartal) nämlich auf der A-Liste der TK, im Gegensatz zu den Aviva-Streifen die ich bisher benutzt hatte.
    Weshalb sie mir letztenendes als Backup nur die Aviva-Streifen verordnen konnte.
    Laut ihrer Auskunft ist es wohl so, dass die Krankenkasse besondere Verträge mit den Herstellern hinsichtlich der Produkte in der der Preiskategorie B hat.
    Das, sowie die Situation beim Libre verleitet mich immer mehr zu einem Wechsel.

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  6. Mit genau diesem Argument, bekomme ich auch Ketonmessstreifen nur noch in der Old school Version (Urinteststreifen) verschrieben. Die Ketonteststreifen fürs Libre sind dem Herrn Arzt auch zu teuer. Was ich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit so gar nicht nachvollziehen kann. Wenns hoch kommt brauch ich von den Ketonstreifen 2 im Quartal. Meist sind die Urinstreifen dann schon abgelaufen, wenn ich gerade mal einen brauche. Das würde bei den Libre Ketonstreifen nicht so schnell passieren. A. Einzeln verpackt. B. Wesentlich länger haltbar. C genauer ablesbar und auf die Dauer gerechnet auch nicht teurer, wenn man bedenkt das ich jedes Quartal eine angebrochene Dose Urinstreifen wegschmeissen muss.

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    • Solchen Argumenten sind Krankenkassen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht aufgeschlossen. Da zählen dann eben die Preisobergrenze und das Verordnungsvolumen, fertig. Wozu Logik, wenn es doch Schema F gibt?

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